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Die CO2-Bilanzen der Länder umfassen alle energiebedingten Emissionen, d.h. Emissionen aus der Nutzung und Umwandlung von Energie. Zusätzlich dazu werden prozessbedingte Emissionen, die beispielsweise bei bestimmten chemischen Verfahren entstehen, in einer gesonderten Bilanz dargestellt. In beiden Aspekten folgen die Mitglieder der im LAK Energiebilanzen abgestimmten Methodik.
 

Energiebedingte Emissionen

Eine CO2-Bilanz basiert zum einen auf der Energiebilanz als umfassende und vollständige Darstellung des Energieverbrauchs. Daneben werden spezifische, auf den Heizwert eines Energieträgers bezogene CO2-Faktoren benötigt, die – differenziert nach Energieträgern und Einsatzbereichen – vom Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden (siehe auch im Download-Bereich). In die Berechnung einbezogen werden ausschließlich die Emissionen der fossilen Energieträger Kohle, Gas, Mineralöl und deren kohlenstoffhaltigen Produkte, nicht biogener Abfall, sonstige fossile Fraktionen; keine Berücksichtigung finden Erneuerbare Energieträger.

Aus der Energiebilanz werden nur diejenigen Bereiche einbezogen, in denen entweder ein emissionswirksamer Umwandlungseinsatz oder ein Endverbrauch von Energieträgern stattfindet. Dies ist der Fall bei Anlagen der Strom- und Wärmeerzeugung, beim Verbrauch in den Umwandlungsbereichen und in der Energiegewinnung, bei Fackelverlusten sowie im Bereich des Endenergieverbrauchs, unterteilt in die Sektoren Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr sowie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher.

CO2-Bilanzen werden aus zwei unterschiedlichen Perspektiven aufgestellt: Die Quellenbilanz stellt Emissionen aus dem Primärenergieverbrauch dar, die Verursacherbilanz solche aus dem Endenergieverbrauch. Ihre jeweiligen Datengrundlagen in einer Energiebilanz lassen sich wie in der vereinfachten Übersicht darstellen.

  
 

Quellenbilanz (CO2-Emissionen aus dem Primärenergieverbrauch)

Eine Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge des im Land emittierten Kohlendioxids von der Aufkommensseite. Insofern werden bei einer Quellenbilanz alle Emissionen dargestellt, die auf den Verbrauch von Primärenergieträgern – z. B. Kohlen, Mineralöle und Gase – in einem Land zurückgehen. Diese Emissionen werden für die Emittentensektoren Umwandlungsbereich und Endenergieverbrauch ausgewiesen, siehe die schematische Tabelle und die LAK-Rahmentabelle (auch im Download-Bereich). Diesem Grundsatz folgend werden alle Emissionen ausgewiesen, die auf die Erzeugung von Strom zurückzuführen sind, auch wenn ein Teil dieser Menge exportiert wird. Da eine Quellenbilanz keine Verbräuche von Sekundärträgern beinhaltet, bleiben die Emissionen aus der Stromerzeugung (auch die von Importstrom) unberücksichtigt. Wegen des Stromaußenhandels sind keine direkten Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten der Endenergieverbraucher und den dadurch verursachten Beitrag zu den CO2-Emissionen eines Landes möglich.

Um die Entwicklung der CO2-Emissionen unabhängig vom Einfluss der Temperaturschwankungen darstellen zu können, werden die Quellenbilanzen einer Temperaturbereinigung unterzogen. Im Ergebnis werden fiktive CO2-Emissionen ermittelt, die sich ergeben hätten, wenn die jährlichen Durchschnittstemperaturen konstant dem langjährigen Mittel entsprochen hätten. Dabei werden länderspezifische Korrekturfaktoren auf der Basis von Gradtagszahlen regionaler Wetterstationen sowie Informationen des VDEW über den Raumwärmeanteil am Nutzenergieverbrauch verschiedener Energieverbrauchergruppen in Deutschland verwendet.
 

Verursacherbilanz (CO2-Emissionen aus dem Endenergieverbrauch)

Eine Verursacherbilanz stellt dar, wie viele CO2-Emissionen einem Land aufgrund des Energieverbrauchs zuzurechnen sind. Es fließen sowohl Primärenergieträger als auch Sekundärenergieträger – wie Wärme und Strom – in die Berechnung ein. Somit werden in einer Verursacherbilanz alle Emissionen dargestellt, die auf den Endenergieverbrauch eines Landes bezogen sind. Im Unterschied zur Quellenbilanz werden hierbei die Emissionen des Umwandlungsbereichs nicht als solche ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den sie verursachenden Endverbrauchersektoren zugeordnet. Beim Energieträger Strom erfolgt die Anrechnung der dem Endverbrauch zuzurechnenden Emissionsmenge auf Grundlage des Brennstoffverbrauchs aller Stromerzeugungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der hierzu benötigte Faktor ( Generalfaktor, siehe auch im Download-Bereich) ergibt sich als Quotient der Summe der Emissionen aller deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit sie für den inländischen Verbrauch produzieren, und der Summe des inländischen Stromendverbrauchs. Ein positiver Stromaußenhandelsüberschuss mit anderen Gebietseinheiten wird dabei unter Anlehnung an die Substitutionstheorie so bewertet, als sei er in Stromerzeugungsanlagen der allgemeinen Versorgung des Landes bzw. der Stadt hergestellt worden. Aufgrund dieser teilweise modellhaften Berechnungsmethode ist ein direkter Zusammenhang mit den tatsächlich in einem Land angefallenen Emissionen, die in der Quellenbilanz dargestellt werden, nicht gegeben.


 

Prozessbedingte CO2-Emissionen

Neben den energiebedingten Emissionen werden zur Darstellung der Gesamtemissionen von Kohlendioxid auch die prozessbedingten CO2-Emissionen nachgewiesen. Die Betrachtungen beziehen sich, wie beim Nachweis der energiebedingten Emissionen, ebenfalls auf den fossilen Komplex. Prozessbedingte, klimawirksame CO2-Emissionen werden bei chemischen Reaktionen bestimmter Produktionsprozesse direkt freigesetzt. In die Berechnungen einbezogen werden die folgenden sieben vom Umweltbundesamt als relevant eingestuften Industrieprozesse des Sektors Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe: die Herstellung von Kalk, Zementklinker, Keramik(Mauer- und Dachziegel), Ammoniak, Hüttenaluminium, Glas und Ruß. Die für die Berechnungen notwendigen spezifischen Emissionsfaktoren stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung.
 

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